HSMT GmbH
Kapsmühlenweg 3
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: (03 60 6) 60 45 54
Telefax: (03 60 6) 60 61 12
E-Mail: info@hsmt.de
Zertifikat für das Managmentsystem
nach DIN EN ISO 9001:2015
TIC 15 100 85765
durch den TüV Thüringen e.V.
Die Firma HSMT GmbH wird gefördet durch:
Sicherheitstechnische Überprüfungen und Kontrollen Ihrer Medizinprodukte
Die Betreiber medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Geräte in funktionsfähigen Zustand zu halten und deren Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit in unterschiedlichen Intervallen prüfen und dokumentieren zu lassen.
Im Medizinproduktegestz (MPG), in der Mediziproduktebetreiberverordnung (MPBetreiberV) und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV A3) werden die entsprechender Überprüfungen/ Kontrollen und die jeweiligen Intervalle geregelt.
Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen haben, so fordern Sie bitte ein unverbindliches Angebot an.
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Wir möchten Ihnen im Folgenden Informationen über die geseztlichen Regelungen und deren Texte zur Verfügung stellen.
Medizintechnische Prüfungen gemäß Medizinproduktegesetz und Mediziproduktebetreiberverordnung
MTK | STK | GBV-A3 |
---|---|---|
medtechnische Kontrollen (Eichungen)
| sicherheitstechn. Kontrollen
| elektrische Sicherheitsprüfungen
|
Prüflisten
Medizinprodukte | Prüffristen | |
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MTK | Medizinprodokte zur Bestimmung von Körpertemperatur (Ausnahme: Quecksilbertemometer mit Maximumvorrichtung)
|
2 Jahre jährlich jährlich |
MTK |
Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
|
2 Jahre
|
MTK |
Tretkurbelergometer zur definierten pysikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten
| 2 Jahre |
STK |
wenn vom Hersteller nicht anders vorgeschrieben
| mindestens alle 2 Jahre |
BGV-A3 | ist für alle ortsveränderliche, elektrisch betriebene Gerät laut BGV (wenn vom Hersteller nicht anders vorgeschrieben), jedes halbe Jahr durchzufühern. Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Fristen der Prüfungen durch den Betreiber bzw. durch die prüfende Einrichtung auf ein Jahr verlängert werden. Da es z.Z. aber keine einheitlichen Prüffristen gibt, empfehlen die Fachkreise und verschiedene Oberste Landesbehörden die BGV-A3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.
| jährlich |
Gesetzliche Grundlagen zum download
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