HSMT GmbH

Kapsmühlenweg 3
37308 Heilbad Heiligenstadt

Telefon: (03 60 6) 60 45 54
Telefax: (03 60 6) 60 61 12

E-Mail: info@hsmt.de

Zertifikat für das Managmentsystem

nach DIN EN ISO 9001:2015

TIC 15 100 85765

 

durch den TüV Thüringen e.V.

Die Firma HSMT GmbH wird gefördet durch:

 

 

 

Sie sind hier: Â» Leistungen Â» Sicherheitstechnische Kontrollen

 

 

 

Sicherheitstechnische Überprüfungen und Kontrollen Ihrer Medizinprodukte

 

 

 

 

Die Betreiber medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Geräte in funktionsfähigen Zustand zu halten und deren Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit in unterschiedlichen Intervallen prüfen und dokumentieren zu lassen.

Im Medizinproduktegestz (MPG), in der Mediziproduktebetreiberverordnung (MPBetreiberV) und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV A3) werden die entsprechender Überprüfungen/ Kontrollen und die jeweiligen Intervalle geregelt.

 

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen haben, so fordern Sie bitte ein unverbindliches Angebot an.

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Wir möchten Ihnen im Folgenden Informationen über die geseztlichen Regelungen und deren Texte zur Verfügung stellen.

Medizintechnische Prüfungen gemäß Medizinproduktegesetz und Mediziproduktebetreiberverordnung

MTK

STK

GBV-A3

medtechnische

Kontrollen

(Eichungen) 

  • Blutdruckmeägeräte
  • Patientenmonitore           
  • Langzeitblutdruckgeräte

sicherheitstechn. 

Kontrollen

 

  • Laborgeräte
  • Diagnosegeräte
  • Therapiegeräte

elektrische

Sicherheitsprüfungen

 

  • elektrisch betriebene Geräte

 

 

Prüflisten

 

Medizinprodukte

Prüffristen

MTK

Medizinprodokte zur Bestimmung von Körpertemperatur (Ausnahme: Quecksilbertemometer mit Maximumvorrichtung)

  • medizinische Elektrothermometer
  • mit wechselbaren Themp.- Fühlern
  • Infrarot- Strahlungsthermometer

 

 

 

2 Jahre

jährlich

jährlich

MTK

 

Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung

 

 

2 Jahre

 

MTK

 

Tretkurbelergometer zur definierten pysikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten

 

2 Jahre

STK

 

wenn vom Hersteller nicht anders vorgeschrieben

 

 

mindestens

alle 2 Jahre

BGV-A3

ist für alle ortsveränderliche, elektrisch betriebene Gerät laut BGV (wenn vom Hersteller nicht anders vorgeschrieben), jedes halbe Jahr durchzufühern. Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Fristen der Prüfungen durch den Betreiber bzw. durch die prüfende Einrichtung auf ein Jahr verlängert werden. Da es z.Z. aber keine einheitlichen Prüffristen gibt, empfehlen die Fachkreise und verschiedene Oberste Landesbehörden die BGV-A3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.

 

jährlich

Gesetzliche Grundlagen zum download

(klicken Sie bitte auf das jeweilige PDF- Symbol)

Medizin- Produkte- Gesetz

Medizin- Produkte- Betreiber- Verordnung

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische betriebene Geräte

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